Fracking

Am 24.Juni 2016 wurde im Bundestag über ein neues Gesetz zum Fracking, einer höchst umstrittenen Art der Öl- und Gasförderung abgestimmt. Trotz verzweifelter Proteste von betroffenen und besorgten Bürgern und der Warnungen von nationalen wie internationalen Forschern hat die Regierungskoalition ein komplettes Fackingverbot verhindert.
Dies selbst vor dem Hintergrund, dass Fracking in Kanada wegen seiner Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt inzwischen weitestgehend verboten wurde.
Auch wenn im neuen Gesetz einige Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage eingeführt wurden, ist dies eine bittere Enttäuschung für all jene Menschen, die darauf vertraut haben, dass die gewählten Regierungsvertreter, in erster Linie Gesetze zu deren Schutz und nicht zum Vorteil der Industrie erlassen würden.
Im Bericht des Umweltinstitutes weitere Informationen, auch zum Abstimmungsergebnis.

http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/einschraenkungen-fuer-fracking-aber-kein-verbot.html

Das sogenannte Tight – Gas-Fracking in Sandstein wurde erlaubt!

Während Schiefergasfracking weitgehend verboten wurde, wurde das fracken in Sandstein nun erlaubt, allerdings dürfen selbst im Schiefergebiet Probebohrungen durchgeführt werden und in schon 5 Jahren soll das Verbot erneut überprüft werden. Trotz aller Beteuerungen der Politiker, gibt es also auch dort keine längerfristige Sicherheit.
Sowohl die wissenschaftlich bestätigte Gefahr durch Erdbeben, die durch das Fracking ausgelöst werden, als auch die Gefährdung durch die Verpressung von hochgiftigen Substanzen wie Quecksilber, krebserregender Benzole und selbst verschiedener radioaktiver Substanzen im Erdreich wird von Politikern und den Konzernen ignoriert. Ebenso wie die Tatsache dass bereits jetzt genügend Nachweise nationaler und internationaler Universitäten und Forschungsinstitute bestehen, die ein komplettes Fracking Verbot durchaus gerechtfertigt hätten. Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) verhinderte gar die Einführung genereller Umweltverträglichkeitsprüfungen mit der Aussage, der damit verbundene höhere Zeitaufwand könne die Unternehmen belasten und Arbeitsplätze kosten.
Schon die Tatsache, dass Brüssel von den Bürgern Europas verlangt, wassersparende Perlatoren zu verwenden und den den Verbrauch der Toilettenspülung reduziert, um wertvolles Trinkwasser zu sparen,  während Exxon Mobil bei Bremen auf einem einzigen Bohrfeld 21, 5 Millionen Liter Wasser verbrauchte und pro Tag 9 Tonnen hochgiftige Substanzen in die Erde verpresst,  mit denen sie möglicherweise das Trinkwasser einer ganzen Region gefährdet, ist einfach unfassbar.
Wie sehr Fracking unser Leben beeinflussen kann, zeigt auch dieses Video.

Chemikalien die  beim Fracking eingesetzt werden verändern oder verbinden sich zu einem höchstgefährlichen Cocktail, der so erst jetzt erforscht wird.
Bisher hat man bei Fracking lediglich die Einzelsupstanzen betrachtet. Sowohl die Industrie, der natürlich daran gelegen ist, Gefahren klein zu reden, als auch die Politiker, in deren Verantwortung es doch läge, derartiges zu klären,  bevor es zur massenhaften Anwendung kommt, hatten bislang offenbar keinerlei Interesse daran, die tatsächliche Gefährlichkeit dieser Chemikalien -Cocktails zu erforschen. Sehr zum Nachteil der betroffenen Bürger.

http://www.deutschlandfunk.de/studie-zu-fracking-umwandlungsprodukte-gefaehrlicher-als.676.de.html?dram:article_id=355592

Dennoch gibt es viele Politiker, die von diesem Gesetz und ihrer damit geleisteten Arbeit geradezu begeistert sind.
Vor der Abstimmung hatten wir mehrere Abgeordnete aus unserer Region angeschrieben und sie gebeten, ihren Verantwortung gerecht zu werden, und Fracking im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren komplett zu verbieten, wie dies in Frankreich bereits der Fall ist.
Hier die Antworten der Abgeordneten  Bernd Rützel  (SPD) und Alexander Hoffmann  (CSU).


Antwort Bernd Rützel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich einer Massenmail-Aktion an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zum Thema Fracking angeschlossen.

Wie Sie bestimmt wissen ist Fracking – konventionelles und unkonventionelles – in Deutschland zurzeit erlaubt. Wir machen den Weg für Fracking nicht frei, sondern wir verschließen ihn. Hier geschieht nichts im „Windschatten“ anderer Ereignisse. Gerade die SPD kann stolz auf das sein, was sie in den Verhandlungen erreicht hat. Wir verhandeln seit Monaten mit unserem Koalitionspartner über einen Gesetzentwurf unserer Umweltministerin Barbara Hendricks, mit dem wir unkonventionelles Fracking, erstmals in Deutschland, verbieten.

Es gibt bislang nur freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft, die sich – wie sich gerade erst gezeigt hat – jederzeit aufkündigen lassen. Das wird mit der Verabschiedung unseres Gesetzes nicht mehr möglich sein. Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen.

Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, um Fracking wie in den USA zu verbieten.

Es hat sehr lange gedauert, bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages ein optimales Ergebnis erzielt – gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein, wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gilt ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können bundesweit maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die Bundesländer die Möglichkeit diese Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen. In Bayern ist die Staatsregierung aufgefordert, hier deutlich und mit Taten Position zu beziehen.

Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Wahlkreisen verantwortlich und wollen uns dem stellen.

Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen. Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung (konventionelles Fracking) mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. Deshalb gibt es mit dem neuen Gesetzespaket neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Wenn Sie sich weiter zum Thema informieren möchten, empfehle ich zwei Zeitungskommentare:

http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/ und http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606.

Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking – wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.

Ich hoffe etwas zur Information in dieser wichtigen Angelegenheit beigetragen zu haben und stehe für weitere Fragen sehr gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel


Antwort Alexander Hoffmann

Zu Ihrer E-Mail zum Fracking,

vielen Dank für Ihre E-Mail von gestern zum Fracking. Ich stimme Ihnen zu, dass es nach über einjähriger Diskussion nun an der Zeit ist, ein Gesetz zu beschließen, welches Fracking in Deutschland weitgehend verbietet. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD haben sich zu Beginn der Woche auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt, den wir am morgigen Freitag im Bundestag beschließen werden.

Was Ihre vom „Umweltinstitut München e.V.“ vorformulierte E-Mail offenbar ganz bewusst verschweigt, ist folgende Tatsache: Momentan ist unkonventionelles genauso wie konventionelles Fracking grundsätzlich erlaubt, wie in einem Rechtsstaat alles, was nicht ausdrücklich verboten bzw. reglementiert ist. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist Fracking nicht einmal in Natur- oder Wasserschutzgebieten durchgehend verboten – das wollen wir nun grundlegend ändern.

Konventionelle Fracking-Technologie zur Förderung von Erdgas, Kaltglas oder Thermalquellen ist in Deutschland seit dem Jahr 1961 bereits mehr als 300 Mal praktiziert worden.

Die Bundesregierung hatte bereits im zurückliegenden Jahr entsprechende Gesetzes-entwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbergrechts vorgelegt, die im Mai 2015 erstmals im Deutschen Bundestag beraten worden waren. Doch unser Koalitionspartner hat sich leider weder vor noch nach der parlamentarischen Sommerpause 2015 in der Lage gesehen, diesem Regelungspaket zuzustimmen – obwohl es die SPD-Minister im Kabinett mitbeschlossen hatten. Sie sehen: Wir hätten diese Beschlüsse schon vor einem Jahr fassen wollen – in einem Sommer ohne Europa-meisterschaft oder Weltmeisterschaft übrigens.

In den zurückliegenden fünf Jahren hatten mehrere Unternehmen aufgrund eines freiwilligen Moratoriums auf Fracking in Deutschland verzichtet und ihre Anträge nicht weiter verfolgt. Die meisten davon betreffen Niedersachsen. Das von SPD und Grünen regierte Bundesland hat jedoch vor wenigen Tagen angekündigt, seine Landesbehörden anzuweisen, Genehmigungsverfahren für Fracking wieder aufzunehmen – das ist ein Grund, wieso jetzt gehandelt werden musste und die SPD endlich bereit war, die gefundene Lösung mitzutragen.

Die Einigung zum Fracking beinhaltet folgende drei Punkte:

  • Das unkonventionelle Fracking, das vor allem in den USA betrieben wird und welches Umweltschützer besonders kritisieren, wird unbefristet verboten.
  • Die bundesweit vier Probebohrungen zur wissenschaftlichen Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt können nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erfolgen.
  • Der Deutsche Bundestag wird sich im Jahr 2021 erneut über die Angemessenheit der nun getroffenen gesetzlichen Verbotsregelung entscheiden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Entwürfe sogar noch weiter verschärft: Die bisherige Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- und zur Erdölförderung wird aufgehoben. Hier gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen. Zudem wurde die 3000-Meter-Grenze für unkonventionelles Fracking gestrichen. Damit wird das Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.

Das „Umweltinstitut München e.V.“ und die Opposition suggerieren wider besseres Wissens, dass man Fracking vollständig verbieten müsste und könnte – doch das ist schlicht und einfach falsch. Einem Komplettverbot der Fracking-Technologie stehen erhebliche verfassungsrechtliche Gründe entgegen. Der Staat kann Technologien nicht einfach pauschal verbieten. Wir müssen hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Geothermie kann zum Beispiel nur mit Frack-Vorgängen erschlossen werden. Auch die Erschließung von Heilquellen ist nur durch Fracking möglich. Allein aus diesen beiden Gründen ist es doch logisch, dass wir diese Technologie als solche nicht vollständig verbieten können. Erst eine umfassende wissenschaftliche Bewertung im Rahmen der vier Probebohrungen wird uns in die Lage versetzen, unkonventionelles Fracking ausdifferenziert und gerichtsfest zu verbieten.

Für den Gesundheits- und Umweltschutz sind die neuen Fracking-Regelungen, die wir morgen im Deutschen Bundestag beschließen, ein ganz erheblicher Schritt nach vorn. Wenn wir die derzeit bestehende Rechtslage nicht ändern würden, wäre Fracking hierzulande weiterhin uneingeschränkt möglich.

Abschließend möchte ich nochmals dem Eindruck entgegenwirken, dass die Terminierung der Fracking-Abstimmung an die EM orientiert wurde. Die letzten Sitzungswochen vor der Sommerpause zeichnen sich stets dadurch aus, dass viele Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht werden. So haben wir vor, in diesen Tagen die Reform des Sexualstrafrechts, den besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus oder auch die Erbschaftsteuerreform abzuschließen. Im zurückliegenden Jahr erfolgten zum Beispiel die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Anhebung des Grundfreibetrags, das Gesetz zur Tarifeinheit oder auch die Gewährung neuer Finanzhilfen für Griechenland. Genau in diese abschlussintensive Phase fällt alle zwei Jahre entweder eine EM oder eine WM. Dennoch wird diese Mär von Teilen der Medien und auch von den Initiatoren Ihrer Massenmail wider besseres Wissens auch dieses Jahr leider wieder bemüht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alexander Hoffmann


Bericht: Angelika Nortmann