Begriffe kurz erklärt

CETA – Vokabular – allgemeine Fachbegriffe in den Freihandelsabkommen der neuen Generation und deren Bedeutung – kurz erklärt.

 

Regulatorische Kooperation:

Abgesandte aus Großindustrie und Bankenwesen beider Vertragsseiten (Lobbyisten) müssen vorab über geplante Gesetze und Regulierungen informiert werden, um diese in ihrem Interesse verändern oder unterbinden zu können.

Unsere Gesetze würden also künftig von Konzernvorständen und Bankern gemacht, nicht von gewählten Abgeordneten.

Demokratische Wahlen wären ohne Wirkung.

RegKoop-Faktenblatt

 

CETA – Ausschüsse

Die CETA – Ausschüsse sind Gremien von Vertretern beider Vertragsteilnehmer bei denen nicht sichergestellt ist, dass die gewählten Regierungen ein Mitspracherecht haben. Sie bestehen bislang überwiegend aus Vertretern von Industrie und Bankenwesen. Diese können die Verträge der Freihandelsabkommen auch im Nachhinein, also nach der Ratifizierung, zum Nachteil der Bürger und ganzer Staaten völkerrechtlich bindend verändern.

Deshalb werden diese Verträge „Lebende Abkommen“ genannt. (Living Agreements)

Der Ausschuss hätte Gesetzgebungskompetenz! Seine Zusammensetzung ist unklar.

So können einige wenige Menschen, ohne demokratisch gewählt zu sein verbindliche Beschlüsse fassen, die allein ihnen Vorteile verschaffen. Selbst wenn die Bürger*innen Europas dadurch zu Schaden kommen könnten. Die Regierung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten geben damit weitreichende Kompetenzen für immer aus der Hand.

 

Handelshemmnisse

  • Tarifäre Handelshemmnisse:

 

Sind jene Handelshemmnisse, die meist von den Politikern genannt werden. Darunter fallen

  • Importzölle
  • Exportzölle
  • Exportsubventionen

Die Bürger werden davon nur in sofern berührt, dass der Staat weniger Steuern einnimmt und deshalb weniger Sozialstaat möglich sein könnte. Also Ausgaben für soziale Dinge gestrichen werden.

 

  • Nichttarifäre Handelshemmnisse:

 

Über nichttarifäre Handelshemmnisse wird weniger gesprochen und veröffentlicht, dabei sind dies die Handelshemmnisse, die jeden einzelnen Bürger betreffen werden und unser privates Leben, unsere Umwelt, die eigene Gesundheit und unsere demokratischen Rechte zerstören können.

Als ein solches Handelshemmnis gilt alles, was den Handel mit Waren oder Dienstleistungen behindern oder einschränken könnte. Darunter fallen:

  • Technische Vorschriften
  • Rechtliche Vorschriften
  • Exportbeschränkungen
  • Einfuhrsteuern
  • Einfuhrquoten
  • Einfuhrverbote
  • Ausfuhrverbote
  • Spezielle Importabgaben
  • Steuervorteile
  • Finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
  • Umwelt- und Sozialstandards
  • Qualitätsstandards
  • Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
  • Herkunftsangaben
  • Ursprungslandangaben (COOL)

Diese Beschränkungen enthalten weitreichende Vorschriften zum Verbraucherschutz, die durch CETA und andere Freihandelsabkommen der neuen Generation wegfallen könnten. Wenn ein Konzern oder Investor seine erwarteten Gewinne auch nur geringfügig in Gefahr sieht, könnte er diese vor einem Schiedsgericht einklagen. Das bedeutet nichts anderes, als dass ausländische Konzerne und Investoren Staaten Verklagen können, weil diese Vorschriften zum Schutz ihre Bürger erlassen. Dafür nutzen jene allerdings keine staatlichen Gerichte, sondern ein eigenes, häufig privates Investitionsgerichtssystem. (Schiedsgericht)

 

 Investitionsgerichtssystem (ISDS oder ICS)

Das Investor-Staats-Klage-System (ISDS) ermöglicht es Konzernen oder Investoren gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu klagen wenn diese ihre Gewinnerwartungen durch Gesetze oder Bestimmungen z.B. zum Schutze der Bürger*innen oder der Umwelt schmälern könnten. Oder wenn sich ein Unternehmen nicht „gerecht und billig“ behandelt sieht. Diese Verhandlungen können in Privaträumen durch Anwälte durchgeführt werden, die von den Klägern bestimmt werden. Besagte Anwälte können im Wechsel sowohl als Richter, Staatsanwalt und Anwalt fungieren und sind alle an den erstrittenen Gewinnen, die häufig in Millionen oder gar Milliarden Höhe ausgesprochen werden, prozentual beteiligt. Sie sind also keinesfalls unabhängig!

Im Februar 2016 wurde für CETA eine neue Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt das ICS (Investment-Court-System). Dieses besteht aus 15 Streitschlichtern, von denen wie beim ISDS jeweils drei ausgewählt werden pro Verhandlung. Diese Streitschlichter werden abhängig von der Streitsumme und der Länge des Verfahrens bezahlt. Sie sind also ebenfalls nicht unabhängig. Neu in diesem System ist allerdings eine Berufungsinstanz.

In beiden Fällen handelt es sich um eine Paralleljustiz die nur von ausländischen Unternehmen angerufen werden kann. Staaten oder Bürger haben solche Möglichkeiten nicht.

 

Stillstands – und Sperrklinkenklauseln:

Durch Verträge wie CETA, TTIP, JEFTA, Mercosur oder TiSA soll eine Maximale Privatisierung erreicht werden. Staatliche Bereiche, die einmal privatisiert sind, wenn auch nur teilweise, dürfen nie wieder in staatliche Obhut genommen werden. Auch Maßnahmen künftiger Regierungen dürfen lediglich zu mehr Privatisierung führen. Neue Erfindungen oder Entwicklungen werden automatisch privatisiert.

 

Zombieklausel:

Die Freihandelsabkommen der neuen Generation CETA, TTIP, JEFTA, TiSA und einige andere sind Völkerrechtsverträge.

Sie stehen über Länder- und Europarecht und sind einseitig unkündbar.

Sollte ein Land versuchen, sich aus diesen Verträgen zu befreien, tritt die Zombieklausel in Kraft. Das bedeutet, dass Klagerechte für ausländische Konzerne und Investoren noch weitere 20 Jahre danach erhalten bleiben.

 

Vorsorgeprinzip:

In Europa gilt das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, dass ein Produkt erst auf den Markt gebracht werden darf, wenn nachgewiesen wurde, dass dieses Produkt für den Verbraucher nicht schädlich ist.

Diesen Nachweis muss der Hersteller erbringen!

Durch die neuen Freihandelsabkommen wird dieses Prinzip nicht geschützt. In CETA gilt der Ansatz der WHO: Potentiell für die Gesundheit gefährliche Produkte und Technologien können erst dann verboten werden, wenn ihr Risiko wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Doch wer erbringt diesen Nachweis?

 

Nachsorgeprinzip:

In den USA und Kanada gilt das Nachsorgeprinzip. Das bedeutet, dass JEDES Produkt auf den Markt gebracht werden darf.

Nehmen Verbraucher dadurch Schaden oder sterben daran, müssen die Verbraucher auf eigene Kosten den Nachweis erbringen, dass besagtes Produkt die Ursache war um Entschädigung zu erhalten. Das kostet meist Millionen und geschieht daher selten. Erst nach erbrachtem Nachweis und erfolgreicher Klage kann bewirkt werden, dass ein Produkt vom Markt genommen werden muss.

In den USA sind allerdings Sammelklagen möglich durch die viele Betroffene sich gemeinsam einen Anwalt nehmen und gemeinsam einen ganzen Konzern verklagen können. Dies ist bei uns nicht möglich, hier muss eine Klage gegen eine schuldige Person gerichtet werden. Verlieren wir also das Vorsorgeprinzip haben wir keinesfalls als Ersatz ein Nachsorgeprinzip wie in den USA, wir haben dann keines von beiden.

 

Positivlisten – Ansatz

Alle früheren Freihandelsabkommen, die Deutschland bisher unterzeichnet hat, waren sogenannte Positivlisten.

Das heißt, dass alles was durch diese Abkommen betroffen war, in den Verträgen aufgelistet sein musste. So waren diese kalkulierbar. Jeder Vertragspartner wusste genau, welche Bereiche durch die Verträge beeinflusst werden würden.

 

 Negativlisten – Ansatz

CETA, TTIP, TiSA, JEFTA, oder der Mercosur Vertrag sind Abkommen der „Neuen Generation“ und als Negativlisten verfasst.

Das bedeutet, sie beinhalten absolut ALLES das nicht ausdrücklich und sicher aufgeführt und ausgenommen ist.

Unabhängige Prüfer der Abkommen sagen, absolut sicher ausgenommen seien lediglich das Militär und die Polizei.

Andere Bereiche wie die öffentliche Daseinsvorsorge, Wasserwerke, öffentliche Dienstleistungen, der Bildungssektor, die Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitswesen seien zwar aufgeführt, aber nicht sicher formuliert. Lebensmittelsicherheit, das Vorsorgeprinzip, der Schutz unserer Landschaft und regionaler Produkte, der Naturschutz, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards, Kultur – nichts davon ist in CETA wirklich geschützt.

Tatsächlichen Schutz bieten diese Abkommen nur für Konzerne – und Investoren.