STOP TTIP – Bündnis Kreis Miltenberg übergibt Unterschriften an das bayerische Innenministerium

Am vergangenen Freitag hatten Gegnerinnen und Gegner des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada  85.146  gültige Unterschriften für den Antrag des Volksbegehrens  “Nein zu CETA!” beim bayerischen Innenministerium in München eingereicht. Heinz und Angelika Nortmann vom Aktionsbündnis “Stop- TTIP Kreis Miltenberg”, übergaben zusammen mit Karl Bär vom Umweltinstitut München und Simon Strohmenger von Mehr Demokratie, den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens, mehr als “1.000” Unterschriften aus den Landkreisen  Miltenberg und Aschaffenburg.
VertreterInnen zahlreicher Bündnisse gegen die Freihandelsabkommen aus ganz Bayern waren zu der Übergabe angereist. Mit einer Menschenkette wurden die 96 Kartons mit den Unterschriftenlisten – ein Karton für jeden beteiligten Landkreis und kreisfreie Stadt in Bayern – vom Reiterdenkmal am Odeonsplatz zum Innenministerium weitergereicht.

Schon 25.000 Unterschriften hätten ausgereicht, doch bereits am 16. Juli, dem ersten Tag der Unterschriftenaktion, erhielten die Bündnisse über 50 000 Unterschriften. Ein deutliches Zeichen für die Ablehnung des nicht ohne Grund sehr umstrittenen Freihandelsabkommens durch die bayerischen Bürger.
Ziel des Volksbegehrens ist es die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens CETA im Bundesrat zu verpflichten.
Nun hat das bayerische Innenministerium sechs Wochen Zeit, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens zu prüfen. Danach kommt es zur zweiten Phase. Tragen sich dann innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten in den Rathäusern ein, kann es zum Volksentscheid kommen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht haben wir in der vergangenen Woche bereits einen wichtigen Teilerfolg erreicht. Zwar wurde unsere Klage gegen die vorläufige Anwendung von CETA abgelehnt, jedoch muss Sigmar Gabriel nun sicherstellen, dass die Bundesregierung trotz vorläufiger Anwendung aus dem Abkommen aussteigen kann. Weiterhin muss der Wirtschaftsminister nachweisen, dass die beim Parteikonvent der SPD angekündigten Änderungen rechtssicherheit erhalten, was bislang nicht der Fall ist und die gefürchteten Schiedsgerichte und viele weitere Artikel in CETA dürfen nicht vorläufig angewendet werden. Auch die CETA- Ausschüsse dürfen nun nicht Vertragsteile, wie bisher festgeschrieben, im Nachhinein und ohne Zustimmung der Parlamente eigenmächtig verändern. Außerdem wird es in den nächsten Monaten eine Hauptverhandlung geben, bei der die verfassungskonformität des CETA -Abkommens untersucht werden wird. Damit haben die Gegner des Abkommens bereits jetzt mehr erreicht, als viele mit Steuergeldern dafür bezahlte Abgeordente, ein guter Grund nicht aufzugeben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Juristische Einschätzung:
http://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/juristische-begruendung/

10 Argumente gegen CETA:
http://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/10-gruende-gegen-ceta/