Geplante Privatisierungen von Staatseigentum

Doch dies ist nicht die einzige Mail um die ich Sie alle bitte. Denn da ist noch die anstehende Abstimmung über die Privatisierung der Autobahnen und Bildungseinrichtungen die bereits in den nächsten Tagen ganz klammheimlich über die Bühne gehen soll.

Schon am 19. Mai will die große Koalition 13 Artikel des Grundgesetzes ändern, um dies zu ermöglichen. Laut Marianne Grimmenstein, soll über diese Änderungen am 17. Mai 2017 erstmals und noch dazu in einer nicht öffentlichen Sitzung parlamentarisch beraten werden. Nur zwei Tage später, also am 19. Mai soll dann über diese folgenschwere Grundgesetzänderung abgestimmt werden.

Es bleibt also nur sehr wenig Zeit um zu handeln, deshalb bitte ich Sie/euch alle, auch im Namen von Frau Grimmenstein und Herrn Wilhelm Neurohr den folgenden Brief zu kopieren und an den Bundestagspräsidenten Herrn Dr. Lammert unter folgener URL zu senden:

https://www.bundestag.de/service/formular/contactform?mdbId=258676


Betreff: Intransparente Grundgesetzänderungen

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

bereits seit zweieinhalb Jahren bereitet die Regierung die Autobahnprivatisierung vor. Seit einem Jahr ist der Entwurf der zugehörigen Grundgesetzänderungen fertig. Das hat uns Staatssekretär Enak Ferlemann am 21.4.2016 im Verkehrsausschuss bestätigt. Seit fünf Monaten liegt der Entwurf dem Bundestag in letzter Fassung vor. Auf Grund der massiven Kritik an den offiziellen Entwürfen, wollen die Koalitionsparteien umfassende Änderungen vornehmen, um insbesondere die Autobahnprivatisierung zu verhindern. Bis heute sind diese Änderungen nirgendwo öffentlich einsehbar. Am 17. Mai sollen die Änderungen erstmals (und in NICHT-öffentlicher Sitzung) parlamentarisch beraten werden. Und nur zwei Tage später, am 19. Mai soll über die entsprechende Grundgesetzänderung abgestimmt werden.

Wie soll irgendein normaler Mensch, auch ein Abgeordneter, in so einer kurzen Zeit seriös bewerten, ob die Änderungen dem Anliegen entsprechen?

Ich finde es enorm intransparent und undemokratisch, wie hier mit dem Grundgesetz und mit uns Bürgerinnen und Bürgern umgegangen werden soll und bitte daher Sie als Bundestagspräsidenten: Setzen Sie sich dafür ein, dass diese neuen Entwürfe öffentlich diskutiert und nicht im Schnellverfahren durchgeboxt werden. Dazu gehört nicht nur ausreichend Zeit für eine öffentliche Debatte, sondern auch mindestens eine öffentliche Anhörung, bei der die Sachverständigen Stellung zu den vorgenommenen Änderungen nehmen können.

Das Grundgesetz ist das Fundament unserer gesellschaftlichen Ordnung. Jede Änderung daran muss wohl überlegt, öffentlich diskutiert und somit ausreichend legitimiert werden. Bei uns kann nur der Bundestag die Verfassung ändern. Referenden gibt es dazu nicht. Deshalb sehe ich als eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestagspräsidenten darin, darauf zu achten, dass das Verfahren angemessen abläuft. Wie mit dieser wichtigen Grundgesetzänderung umgangen wird, wird vermutlich auch Ihr politisches Erbe nachhaltig prägen.

Ich bitte Sie um eine Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen