Bayerisches Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren ab!

Liebe Mitstreiter/Innen und Leser/Innen unserer Website,

wie bereits angekündigt hat am vergangenen Mittwoch, dem 15.2.2017 der bayerische Verfassungsgerichtshof das Urteil zum bayernweiten Volksbegehren gegen CETA verkündet und dieses abgelehnt.

Im vergangenen Sommer hatte unsere Bürgerinitiative „Stop-TTIP- Kreis Miltenberg“  für den Antrag dieses Volksbegehrens im gesamten Landkreis Unterschriften gesammelt und über die Auswirkungen dieses Freihandelsabkommens informiert.

Bayernweit leisteten bereits am ersten Tag der Aktion weit über 50 000 bayerische wahlberechtigte Bürger eine Unterschrift und schlossen sich somit unserem Antrag auf ein Volksbegehren an.

Natürlich sind wir, die Organisationen die sich im Widerstand gegen diese Freihandelsabkommen der neuen Generation, zu denen auch CETA das Abkommen zwischen der EU und Kanada gehört, enttäuscht über die ablehnende Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichts.

Denn dieses Volksbegehren wär eine Möglichkeit gewesen, die Bürger selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie ein so weitreichendes Abkommen wollen.

Unser Ziel war es, die Menschen auf direktdemokratischem Weg abstimmen zu lassen welche Art des wirtschaftlichen Handelns sie befürworten. Einen sogenannten Freihandel der durch seinen Negativlisten- Ansatz absolut jeden Bereich unseres Lebens beeinträchtigen kann, oder einen fairen Welthandel, der auf lange Sicht sogar Kriege und Völkerfluchten verhindern könnte. Denn auch diese sind zumeist Auswirkungen von Ausbeutung und Verarmung, die durch derartige Abkommen entstehen.


Genaueres zum Urteil der Verfassungsrichter im PDF:

PDF: Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Februar 2017

PDF: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Volksbegehen gegen CETA ab –
Aschaffenburger Bündnis unbeeindruckt!