Kommt CETA nun in die vorläufige Anwendung ?

Es ist eine bewegte Zeit, in vielerlei Hinsicht, ganz sicher aber in Bezug auf die momentan verhandelten, oder zur Ratifizierung stehenden Freihandelsabkommen. Es lohnt kaum noch neue Meldungen auf die Website zu setzen, denn kaum hat man sie geschrieben, sind sie schon wieder überholt.Eines allerdings ist sicher, sollte CETA nun in die vorläufige Anwendung gehen, was wohl geschehen wird, nachdem der Vertrag am heutigen Sonntag in Brüssel unterzeichnet wurde, wird es um einiges weniger gefährlich sein. Zumindest während der vorläufigen Anwendung.
Denn dank unserer Verfassungsklage konnte der Investitionschutz,  also die Möglichkeit von Konzernen und Investoren, Staaten zu verklagen, weil diese deren „erwartete“ Gewinne, durch Gesetze zum Schutz der Bürger oder der Umwelt beeinträchtigen, nicht zur Anwendung kommen. Ebenso wie die gefürchteten Einschränkungen bei den Arbeitnehmerrechten.
Aber eben nur während der „vorläufigen“ Anwendung. Wird der Vertrag dann entgültig durch die Mitgliedsstaaten ratifiziert, kommen wohl auch diese und die weiteren, nicht in EU-Kompetenz liegenden Vertragsteile zur Anwendung.
Ein Kommentar im Wirtschaftsteil der Zeit zeigt, wie ein solches Abkommen geschlossen werden könnte, ohne unserer Demokratie und damit uns Bürgern zu schaden. Denn dies wäre ohne Probleme möglich, wenn es denn wirklich um den Handel gehen würde und nicht um den Abbau von Standards und demokratischen Bürgerrechten.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-10/ceta-freihandel-abkommen-eu-kommentar