Klage gegen CETA!

Heute morgen fand die Verkündung des Urteils des Verfassungsgerichts in Karlsruhe zu unserer Klage gegen CETA  statt.
Sie wurde abgelehnt. Allerdings wurden mehrere Bedingungen an die Bundesregierung gestellt, die nun abgearbeitet werden müssen. Die Begründung der Richter war allerdings eindeutig.  So wurde die Klage nicht deshalb abgelehnt, weil das Gericht unseren Bedenken der Verfassungswidrigkeit der Verträge in keinem Punkt teilt, sondern weil durch eine Ablehnung von CETA die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung so großen Schaden nehmen würde, dass eine konstruktive Außen- und Handelspolitik dann kaum noch möglich wäre. Zur Rettung der Glaubwürdigkeit unserer Regierung können nun also Teile von CETA vorläufig angewendet werden, die EU- Befugnisse betreffen, nicht aber, wie dies geplant war, der Bereich des Investitionsschutz-Gesetzes. Außerdem muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Deutschland die vorläufige Anwendung wieder aufheben kann. Diese war im Vertrag schwammig, und dadurch ungültig, formuliert.

Im 1. Link ist das Urteil des Gerichtes zu sehen. Im 2. Link eine etwas vereinfachte Erklärung des Urteils.

https://youtu.be/c2QkRaxkbNU

https://youtu.be/yRuuDyLMdxI

Wir werden weiterkämpfen. Schon morgen früh werden wir dabei sein, wenn in München die Unterschriften für den Antrag des Volksbegehrens im Innenministerium abgegeben werden.